Das Schiffsführerpatent - 10m - Seen und Flüsse....

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist eine Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.

 

 

 

 

Ausnahmen:

  • ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen
  • Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
  • Führer von Ruderfahrzeugen
  • Führer von Flößen
  • Führer von Segelfahrzeugen

Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes Fahrzeuge führen.