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Voraussetzungen
... zur Erlangung des Schiffsführerpatentes - 10m - Seen und Flüsse Zur Schiffsführerprüfung "10 m Seen und Flüsse" wird nur zugelassen, wer - das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- die geistige und körperliche Eignung zur Führung eines Fahrzeuges besitzt,
- die persönliche Verläßlichkeit besitzt,
- die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachgewiesen hat,
- den ärztlichen Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen besitzt.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 07. September 2011 um 09:07 Uhr |