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Voraussetzungen

... zur Erlangung des Schiffsführerpatentes - 10m - Seen und Flüsse

 

Zur Schiffsführerprüfung "10 m Seen und Flüsse" wird nur zugelassen, wer

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. die geistige und körperliche Eignung zur Führung eines Fahrzeuges besitzt,
  3. die persönliche Verläßlichkeit besitzt,
  4. die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachgewiesen hat,
  5. den ärztlichen Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen besitzt.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 07. September 2011 um 09:07 Uhr