... zur Erlangung des Schiffsführerpatentes - 10m - Seen und Flüsse
Zur Schiffsführerprüfung "10 m Seen und Flüsse" wird nur zugelassen, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- die geistige und körperliche Eignung zur Führung eines Fahrzeuges besitzt,
- die persönliche Verläßlichkeit besitzt,
- die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachgewiesen hat,
- den ärztlichen Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen besitzt.